ZUGANG ZUR PHYSIOTHERAPIE

Viele Patientinnen und Patienten werden ärztlich überwiesen und bringen eine entsprechende Physiotherapie Verordnung mit. Die erbrachten Physiotherapie-Leistungen werden von Ihrer Krankenkasse aus der Grundversicherung vergütet.

Möglich ist aber auch, als Privatpatientin oder Patient, ohne ärztliche physiotherapeutische Verordnung, behandelt zu werden. So können Sie zum Beispiel zur Instruktion von Übungen für Ihren Rücken, für ergonomische Ratschläge an Ihrem Arbeitsplatz oder für eine präventive manuelle Behandlung in meine Physiotherapiepraxis kommen.

Ich berate und behandle Sie gerne in den verschiedenen Gebieten der  Orthopädie, Traumatologie, inneren Medizin, Rheumatologie und Neurologie

So helfe ich Ihnen bei:

  • Der Rehabilitation nach einer Operation oder einem Unfall

  • Rücken- oder Nackenschmerzen

  • Kopfschmerzen

  • Gelenkschmerzen (Schultern, Ellbogen, Handgelenke, Becken, Hüfte, Knie, Sprunggelenk)

  • Ausstrahlenden Schmerzen im Arm oder Bein (z.B. Ischias)

  • Schmerzen durch Sport oder berufliche Tätigkeit (Golf-, Tennisarm)

  • Verbesserung Ihrer Beweglichkeit und Muskelkraft

  • Verbesserung des Gleichgewichtes

  • Ödeme, Blutergüssen, Entzündungen

  • Funktionnelle- oder Haltungs Probleme

  • Ergonomische und Präventive Übungen

  • Präventive manuelle Therapie (z.B. Medizinische Massage)

  • Lymphdrainage

  • Narben oder Gewebe Adhäsionen

Ich freue mich auf Ihren Besuch.

 

Dieses Dokument betrifft die Ärzte:

> Prescription de physiothérapie (format PDF, en français)

> Verordnung zur Physiotherapie (format PDF, en allemand)

Brustkrebs

Lymphdrainage

Narben

LPD Endermologie

Massage